Der Verein wird in diesem Jahr einen besonderen Fokus laut GARTENORDNUNG HANNOVER (Beschluss vom 06.03.2004) auf Heckenschnitt und unter-jährigen Pflegeschnitt haben.
Nach der GARTENORDNUNG HANNOVER (mit Beschluss vom 06.03.2004 – Punkte 1.3, 3.2) ist in den Kolonien unseres Vereins nicht mehr viel zu erkennen.
Liebe Kleingärtner, das muss sich schleunigst wieder ändern. Alle Pächter haben sich bei Pachtabschluss mit Unterschrift bereiterklärt, sich an die allgemeingültige GARTENORDNUNG HANNOVER zu halten.
In unserem Verein nimmt die Zahl derer Gärten drastisch zu, wo eine Kleingärtnerische Nutzung und die dazu gehörige Pflege nur noch schwer erkennbar ist. Dieser Zustand beginnt bei einer Vielzahl der Gärten schon vor dem Gartentor und der Hecke.
Diese Passivität, ist schlicht weg unfair gegenüber den Vereinsmitgliedern (Gartenfreunden) und auch nicht mehr länger so hinnehmbar.
Wie wollen wir in Zukunft mit diesem Sprichwörtlichen Wildwuchs umgehen?
- Der Pächter der betroffenen Parzelle erhält eine Aufforderung innerhalb einer angemessenen Zeit sein Versäumnis nach der GARTENORDNUNG HANNOVER unter Punkt 1.3 gleich 1,20 m Heckenhöhe zu korrigieren.
- Kommt der Pächter der Aufforderung nicht nach, wird dies in Fremd-Vergabe für ihn kostenpflichtig erledigt.
- Wer nun denkt, billiger komme ich nicht zu einer gepflegten Hecke, der irrt gewaltig.
1.3 GARTENORDNUNG HANNOVER
Die Gärten sollen als Bestandteil des Öffentlichen Grüns von den Vereinswegen einsehbar sein.
Sowie
3.2 GARTENORDNUNG HANNOVER Satz 2+ 3
Hecken oder freiwachsende Sträucher zur Einfriedung an den Wegen sollen die Höhe von 1,20m nicht übersteigen. Sie müssen einmal jährlich fachgerecht geschnitten werden.
2. Anpflanzungen
2.1
Gehölze dürfen in zulässiger Anzahl nach den Bewertungshöchstgrenzen angepflanzt werden.
2.2
Bei Bäumen, Sträuchern und hochwachsenden Gräsern sind die Mindestabstände von den Nachbargrundstücken bzw. Nachbargärten, wegen und Gemeinschaftsflächen nach § 50 des Niedersächsische Nachbarrechts-
gesetzeseinzuhalten.
Sie betragen:
a) bis zu 1,20 m Höhe 0,25 m,
b) bis zu 2,00 m Höhe 0,50 m,
c) bis zu 3,00 m Höhe 0,75 m,
d) bis zu 5,00 m Höhe 1,25 m,
e) bis zu 15,00 m Höhe 3,00 m,
f) über 15,00 m Höhe 8,00 m.
Hecken schneiden verboten? (Brut- und Setzzeit)
Ich habe gehört, dass man von März bis September keine Hecken schneiden darf. Muss ich die Ligusterhecke jetzt wild wuchern lassen?
Antwort:
Nein, die Vorschrift besagt, dass man in der Zeit vom 1. März bis 30. September Hecken und Gebüsche nicht roden, abschneiden oder zerstören darf. Erlaubt sind aber Maßnahmen, die der Pflege dienen, wie beispielsweise die Entfernung des Jahresaustriebes sowie Form- und Pflegeschnitte. Selbstverständlich ist natürlich für jeden Gartenbesitzer, dass die Schnittmaßnahmen erst dann durchgeführt werden, wenn Jungvögel ihre Nester in der Hecke verlassen haben.
Die Vereins- und Kolonieleitung/en