Regelungen zum Betrieb von Feuerschalen
Die Verwendung handelsüblicher Feuerschalen und Feuerkörbe bedarf im eigenen Garten keiner behördlichen Genehmigung oder Erlaubnis. Hierbei wird sich darauf berufen, dass solche Feuer zum Zweck der Gemütlichkeit oder als Wärmefeuer angelegt werden.Der Fachbereich Umwelt- und Stadtgrün weist jedoch darauf hin,…
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