Die Verwendung handelsüblicher Feuerschalen und Feuerkörbe bedarf im eigenen Garten keiner behördlichen Genehmigung oder Erlaubnis. Hierbei wird sich darauf berufen, dass solche Feuer zum Zweck der Gemütlichkeit oder als Wärmefeuer angelegt werden.
Der Fachbereich Umwelt- und Stadtgrün weist jedoch darauf hin, dass dies mit einigen Bedingungen und Sicherheitsbestimmungen verknüpft ist, die in jedem Fall eingehalten werden müssen. Hierbei spielen sowohl das Brennstoffmaterial als auch die Wetterlage und eine allgemeine Rücksichtnahme eine wichtige Rolle. So sollte die Feuerschale höchstens einmal die Woche betrieben werden.
Generell sollte die Nutzung von Feuerschalen nur im Freien mit einem ausreichenden Sicherheitsabstand zu Wohngebäuden der Nachbarschaft sowie brennbaren Gegenständen und Gewächsen erfolgen. Hierbei sollte auf einen guten Stand der Schale auf einem feuerfesten Untergrund geachtet werden. Des Weiteren ist im Fall eines Mietverhältnisses der/die Vermieter*in um Erlaubnis zu fragen.
Aus Sicherheitsgründen muss auch die aktuelle Wetterlage vor Entzündung des Feuers beobachtet werden. Sowohl starker Wind, welcher den Funkenflug verstärkt, als auch ausgeprägte Trockenheit erhöhen das Gefährdungspotenzial. Kommt es im Sommer zu langanhaltender Trockenheit, sollten Feuer jeglicher Art unterbleiben, da die Brandgefahr zu hoch ist. Dies betrifft auch Feuerschalen.
Um eine erhebliche Rauchentwicklung und Luftverschmutzung zu vermeiden, sollten als Brennmaterial nur dafür vorgesehene Brennstoffe, wie naturbelassenes Holz oder Holzbriketts verwendet werden.
Das Verbrennen jeglicher Abfälle sowie von Pflanzenresten und Sträuchern ist hierbei strengstens untersagt.
Zum Entzünden der Feuerschale sollten ebenfalls nur Grill- und Kohleanzünder oder Holzspäne verwendet werden. In keinem Fall sollte zu brennbaren Flüssigkeiten, wie z. B. Benzin, gegriffen werden, da dies zu Explosionen und in Folge dessen zu schweren Verbrennungen führen kann. Das Feuer und die Rauchentwicklung müssen durchgängig beaufsichtigt sowie ausreichend Löschmittel, wie z. B. Wasser oder Sand, in unmittelbarer Nähe bereitgestellt
Hrsg.: Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, Arndtstr. 1, 30167 Hannover
Tel.: 168-43801, Fax: L68-4Z9L4, Stand Juli 2021